Fragen & Antworten

Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer MIA-EASY-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zu MIA-EASY zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

  • Allgemeine Fragen

      Hier finden Sie allgemeine Fragen zu MIA-EASY.

      • Wer kann MIA-EASY abschließen?

        Diese Versicherung ist konzipiert für Unternehmen, deren Mitarbeiter sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten möchten. Versichert werden können:

        • - Mitarbeiter von Firmen mit Sitz in Deutschland und deren Familienangehörige bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (67. Geburtstag), die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und aus beruflichen Gründen für maximal 100 Tage ins Ausland reisen oder von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden.
        • - Mitarbeiter bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (67. Geburtstag), die normalerweise in Zweigstellen, Filialen, Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften außerhalb Deutschlands tätig sind – einschl. deren Familienangehörige –, und aus beruflichen Gründen für bis zu 100 Tage ins Ausland reisen oder von ihrem Arbeitgeber entsandt werden, sofern die jeweiligen Mitarbeiter nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes haben.
        • - Aus dem Ausland kommende Gäste bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (67. Geburtstag), die das Unternehmen sowie die Zweigstellen, Filialen und Tochterunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften für eine Dauer von max. 31 Tagen besuchen.

      • Kann ich mitreisende Familienangehörige versichern?

        Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden, wenn sie nicht älter als 67 Jahre sind.

      • Die Reisedaten meiner Mitarbeiter stehen noch nicht fest, kann ich die Versicherung trotzdem abschließen?

        MIA-EASY bietet optimalen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter im Ausland mit höchster Flexibilität. Sie melden den Versicherungsschutz pauschal an und geben lediglich die geschätze Anzahl der Mitarbeiter sowie die geschätzten Gesamtreisetage an. Die Mitarbeiter sind dann automatisch für alle Einzelreisen bis zu 100 Tagen Dauer versichert. Einzelmeldungen der Reisetage sind nicht notwendig.

      • Kann ich die Versicherung kündigen?

        Der Gruppenvertrag mit dem Unternehmen wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung von einer der Vertragsparteien ist bis 3 Monate vor Ablauf des Vertrages möglich.

    • Fragen zur Anmeldung

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.

      • Wie kann ich die Versicherung abschließen?

        Sie können MIA-EASY direkt online abschließen. Dafür sind nur zwei Dinge zu tun: Sie füllen das vorbereitete Anmeldeformular sorgfältig aus und wählen den für Ihr Unternehmen optimalen Versicherungsschutz. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.

      • Für welchen Zeitraum kann ich meine Mitarbeiter über MIA-EASY absichern?

        Die Anmeldung erfolgt pauschal und ohne Einzelmeldung der Reisetage. Im Gruppenvertrag versichert sind:

        • - in- und ausländische Mitarbeiter bis zu 100 Tagen Reisedauer sowie
        • - ausländische Gäste bis zu 31 Tagen.
      • Welche Unterlagen erhalte ich?

        Sie erhalten umgehend nach Abschluss eine Versicherungsbestätigung, die Versichertenkarten für die Mitarbeiter sowie die Verbraucherinformationen und eine Leistungsübersicht.

      • Sind meine Daten sicher?

        Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.

    • Fragen zu bestehenden Verträgen und Vertragsänderungen

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.

      • Der Aufenthalt meines Mitarbeiters im Ausland verlängert sich und geht über 100 Tage hinaus. Wie kann dennoch Versicherungsschutz gewährleistet werden?

        Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 100 Tage für in- und ausländische Mitarbeiter. Sollte sich der Auslandsaufenthalt Ihrer Mitarbeiter verlängern, so ist eine Verlängerung über den Tarif MIA PLUS möglich, der auf MIA-EASY aufbaut. Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern und erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Versicherungsschutz.

        T +49 2247 9194-991
        Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr

        Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden.

    • Fragen zu Zahlungen

      Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.

      • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei MIA-EASY?

        Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Lastschriftverfahren oder per Rechnung. Der Beitrag wird einmalig bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Bei Rechnungszahlung beginnt der Versicherungsschutz frühestens mit Zahlungseingang.

      • Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

        Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.

      • Gibt es Erstattungen von zuviel gezahlten Beiträgen?

        Eventuell zuviel gezahlte Beiträge werden am Jahresende ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr verrechnet oder - falls der Gruppenvertrag aufgehoben wurde - zurücküberwiesen.

    • Fragen zu Schäden und Erstattungen

      Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.

      • Was ist bei einem Arztbesuch zu beachten?

        Grippe, Erkältung, Zahnschmerzen? Gehen Sie zum Arzt! Sie sind im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen und Leistungsausschlüsse Ihrer Versicherung finden Sie unter Leistungen. Weisen Sie den behandelnden Arzt gegebenenfalls auf den Leistungsumfang Ihrer Versicherung hin, um eine Überbehandlung zu vermeiden.
        Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.

        Bitte reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Schadensformular bei uns ein. Danach erfolgt die tarifliche Erstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
        Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?

      • Wie können Rechnungen eingereicht werden?

        Bitte senden Sie Rechnungen per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht. Kopien per Fax oder E-Mail können wir nicht entgegennehmen.

      • Werden die Kosten für alle Medikamente erstattet?

        Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Rezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
        Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht versichert.
        Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.

      • Was ist bei einer Krankenhausbehandlung zu beachten?

        Wählen Sie die 24-Stunden-Notfall-Rufnummer der Versicherung, wenn Sie beabsichtigen, ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Mitarbeiter am Telefon nennen Ihnen passende Kliniken in Ihrer Umgebung und erklären Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollten.

        24-Stunden-Notfall-Rufnummer weltweit:
        +49 2247 92250-14
        ,
        Stichwort: Produkt MIA-EASY – Firmenname – Gruppenvertragsnummer

        Handelt es sich bei der stationären Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung, empfehlen wir, den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn mit unserer Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.
        Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Christian Metz

Christian Metz
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