MIA spacer
MIA-EASY
Reiseversicherung für Geschäftsreisende
MIA
deko

spacer

 

Leistungen im Detail

 

Krankenversicherung MIA-KV-BASIS und MIA-KV-PREMIUM

Erstattungsfähig sind im Ausland entstehende Aufwendungen für:

  • ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Röntgendiagnostik.

  • Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate sowie kosmetische Präparate.

  • schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz. Außerdem sind erstattungsfähig die Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz mit Höchstgrenzen.

  • stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.

  • den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Notfallarzt.

  • im Todesfall entstehende Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person jeweils bis zu 10.000 €.

  • medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz. Das gilt auch dann, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Reise-Unfallversicherung (S, M und L )

Die Unfallversicherung von MIA-EASY umfasst folgenden Versicherungsschutz:

Versicherungssummen
der Unfallversicherung (€)

S

M L
Invaliditätssumme 30.000 100.000 200.000
Progression in Prozent 225 225 225
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 67.500 225.000 450.000
Bergungskosten 25.000 25.000 25.000
Kosmetische Operationen 0 5.000 10.000
Kapitalzahlung bei Unfalltod 10.000 20.000 50.000

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Privathaftpflichtversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.

Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).

Kfz-Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung (€)
Personen- und Sachschäden 3.000.000

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Reisegepäckvsersicherung (S, M und L)

Das gesamte Reisegepäck und Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung sind im Rahmen der Versicherungssummen versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter, Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten sowie bei Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt.

Versicherungssummen der
Reisegepäckversicherung (€)

S

M L
Reisegepäck allgemein 2.000 4.000 6.000
Wertsachen 1.000 2.000 3.000

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

» Leistungsausschlüsse klipp und klar

        

» Versicherung abschließen

 

  nach oben
Kontakt und Impressum     © 2009-2012 Dr. Walter GmbH      Druckversion
    deko

 

MIA-EASY