Leistungen im Detail
Krankenversicherung MIA-KV-BASIS und MIA-KV-PREMIUM
Erstattungsfähig sind im Ausland entstehende Aufwendungen für:
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ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Röntgendiagnostik.
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Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate sowie kosmetische Präparate.
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schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz. Außerdem sind erstattungsfähig die Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz mit Höchstgrenzen.
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stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.
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den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Notfallarzt.
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im Todesfall entstehende Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person jeweils bis zu 10.000 €.
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medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz. Das gilt auch dann, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Reise-Unfallversicherung (S, M und L )
Die Unfallversicherung von MIA-EASY umfasst folgenden Versicherungsschutz:
| Versicherungssummen der Unfallversicherung (€) |
S |
M | L |
| Invaliditätssumme | 30.000 | 100.000 | 200.000 |
| Progression in Prozent | 225 | 225 | 225 |
| Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität | 67.500 | 225.000 | 450.000 |
| Bergungskosten | 25.000 | 25.000 | 25.000 |
| Kosmetische Operationen | 0 | 5.000 | 10.000 |
| Kapitalzahlung bei Unfalltod | 10.000 | 20.000 | 50.000 |
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Privathaftpflichtversicherung
Die Reise-Haftpflichtversicherung ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.
Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
Kfz-Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
| Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung (€) | |
| Personen- und Sachschäden | 3.000.000 |
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Reisegepäckvsersicherung (S, M und L)
Das gesamte Reisegepäck und Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung sind im Rahmen der Versicherungssummen versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter, Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten sowie bei Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt.
| Versicherungssummen der Reisegepäckversicherung (€) |
S |
M | L |
| Reisegepäck allgemein | 2.000 | 4.000 | 6.000 |
| Wertsachen | 1.000 | 2.000 | 3.000 |
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


